Alten Heizkessel ersetzen? Kesseltauschförderung startet wieder.

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Ab 2. November 2026 unterstützt der Bund wieder den Umstieg auf klimafreundliches Heizen. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen in bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern.

Was wird gefördert?

Der Ersatz einer Öl-, Gas-, Kohle-/Koksheizung oder eines Elektrospeicherofens durch:

  • Nah- oder Fernwärme
  • eine Holzzentralheizung
  • eine Wärmepumpe

Ein geeigneter Nah-/Fernwärmeanschluss hat Vorrang, sofern er technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Förderhöhe

  • Nah-/Fernwärme: bis zu 4.000 Euro
  • Wärmepumpe: bis zu 5.000 Euro
  • Holzzentralheizung: bis zu 6.000 Euro

Zusätzliche Zuschläge sind möglich:

  • 2.500 Euro für eine gleichzeitig errichtete thermische Solaranlage
  • 5.000 Euro für Tiefenbohrung oder Brunnen bei Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Anlage und den technischen Förderbedingungen ab.

Ablauf

  • Energieberatung durchführen lassen
  • Ab 2. November online registrieren
  • Heizungstausch durch einen Fachbetrieb abschließen
  • Innerhalb von neun Monaten nach Registrierung den Förderantrag stellen

Wichtig

Lieferungen und Leistungen sind ab 7. Oktober 2026 förderfähig. Registrierungen sind bis längstens 31. Dezember 2026 möglich, solange Budget vorhanden ist. Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll erforderlich.

Energieberatungsprotokoll anfordern: energiesparverband.at/foerderformular

Mehr Infos und Registrierung: sanierungsoffensive.gv.at